Aufgrund der geltenden Vorschriften ist für den Neuabschluss oder die Verlängerung eines Radiologie-Kooperationsvertrages die europaweite Ausschreibung zwingend erforderlich, falls es sich um einen öffentlichen Krankenhausträger handelt.
Grundlage der Ausschreibung ist ein detailliertes Pflichtenheft. Dieses erstellt RadioLogic, nachdem zuvor – gemeinsam mit dem Auftraggeber –die wesentlichen Eckpunkte analysiert und diskutiert wurden. Das Pflichtenheft enthält letztlich alle durch den/die Bieter zu übernehmende Aufgaben und damit alle zur Erstellung eines Angebotes erforderlichen Angaben.
Da dies auch die Versorgungsschwerpunkte und –inhalte sowie die medizinische Qualität und den erforderlichen Service umfasst, sind zudem Gespräche mit den leitenden Ärzten der zu versorgenden klinischen Fachbereiche in den Krankenhäusern erforderlich; die Durchführung dieser Gespräche und die Einarbeitung der gewonnenen Inhalte übernimmt RadioLogic.
Parallel hierzu werden die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Eigenbetriebes mit Hilfe einer Modellrechnung simuliert. Diese dienen zum einen als Preisobergrenze im Rahmen der Ausschreibung, aber auch zur Ermittlung der zu deckenden Kosten des Kooperationspartners zur Beurteilung der bieterseitig geforderten Vergütungen. Und vielleicht kann die Radiologie sogar entgegen der ursprünglichen Vermutung in eigener Hand erfolgreich gestaltet und umgesetzt werden.
Zu den für die Ausschreibung zu erstellenden Unterlagen gehören alle damit verbundenen Verträge, vom Kooperations- über den Mietvertrag bis hin zu Vereinbarungen zur Teleradiologischen Versorgung oder eine Mitnutzung der Geräte durch Krankenhausärzte.
Die eigentliche Ausschreibung erfolgt in drei zeitlich unmittelbar miteinander verbundenen Phasen:
RadioLogic und Auftraggeber formulieren hierüber gemeinsam konkrete Zeitpunkte.
An der Erledigung einer derartigen Ausschreibung sind neben RadioLogic weitere Fachinstitutionen beteiligt. Wir haben gute Erfahrungen gemacht, wenn neben RadioLogic je eine Anwaltskanzlei beauftragt wird, welche sich entweder auf Medizinrecht oder formale Ausschreibungen spezialisiert hat.
Gern können wir Ihnen hierzu Empfehlungen aussprechen, wobei Sie jedoch nicht gebunden sind, andere juristische Kanzleien oder Ihre eigenen Rechtsberater zu wählen.
Wichtig ist im weiteren Ablauf der Ausschreibung eine konsequente Projektleitung, welche wir auf Wunsch des Auftraggebers ebenfalls übernehmen.